Das gesetzliche Krebsvorsorgeprogramm dient der Früherkennung sämtlicher Karzinome des weiblichen Genitaltraktes sowie der weiblichen Brust. Durch die hierbei durchgeführten Untersuchungen sollen fortgeschrittene Tumorerkrankungen verhindert bzw. reduziert werden.
Es ist für alle versicherungsberechtigten Frauen ab dem 18. Lebensjahr kostenlos.
Zum Krebsvorsorgeprogramm gehören die Erhebung der individuellen Krankheitsgeschichte (Anamnese), die Tastuntersuchung der Brust, die körperliche Untersuchung und die Entnahme eines zytologischen Abstriches vom Muttermund.
Seit 2020 wurde die jährliche Abstrichuntersuchung bei über 35. jährigen ersetzt durch eine Kombinationstestung (Zytologie und HPV Test) alle drei Jahre. Trotzdem ist weiterhin der jährliche Frauenarztbesuch zur Untersuchung wichtig.
Ab dem 50. Lebensjahr beginnt Darmkrebsvorsorge mittels einer Tastuntersuchung des Enddarmes, sowie der Durchführung eines Stuhltestes zum Ausschluß von verstecktem Blut im Stuhl (Haemoccult). Ab dem 55. Lebensjahr wird eine Darmspiegelung angeboten, die bei unauffälligem Ergebnis nach 10 Jahren wiederholt wird.
Zusätzlich zu den von der Krankenkasse bezahlten kann man optionale ergänzende Untersuchungen durchführen (IGeL).
- Ultraschalluntersuchungen: erhöhen die Sicherheit zum Auffinden einer Auffälligkeit
- vaginal an Gebärmutterkörper, Eierstöcken und an der Harnblase
Brustdrüse abwechselnd zum Mammographiescreening - Flüssigkeitszytologie
- HPV-Diagnostik
- Hormonlabor